Gesetzeslage - Rechtsmäßigkeiten von Hanfsamen


Hanfsamen Großaufnahme

Hanfsamen enthalten keine psychotropen Substanzen wie THC, CBD oder CBN und sind daher in vielen Länder der EU auch nicht illegal, weil sie somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

 

In Deutschland wurden 1998 Gesetzesänderungen festgelegt, das den Handel mit Hanfsamen THC-reicher Hanfsorten verbietet, wenn die Hanfsamen für den illegalen Hanfanbau gedacht sind.

 

Da sich THC reiche Hanfsamen optisch und inhaltlich nicht von Hanfsamen THC-armer Industriehanfsorten unterscheiden, sondern nur auf genetischer Ebene, wurde durch diesen Gesetzestext-Zusatz der legale Handel, Vertrieb und Hanfanbau von Industriehanf erschwert und dies stellte gewisse Komplikationen dar.

 

Dadurch wurde der Gesetzestext ein weiteres mal angepasst, wodurch sich nun ein sehr dehnbarer Begriff von legalen und illegalen Hanfsamen ergab, welcher Interpretationsabhängig ist.

 

Denn der Besitz von Hanfsamen ist in Deutschland erst illegal, wenn sie für den illegalen Hanfanbau bestimmt sind.


Internationaler Gesetzestext im Umgang mit Hanf und Hanfsamen

Im Vertragstext des Gesetzes im internationalen Umgang mit Cannabis dem sich auch Deutschland und viele andere westliche Staaten angeschlossen und gebeugt haben und unserer Meinung nach gegen das Menschenrecht zur Selbstbestimmung steht, lautet es wie folgt:

 

Die Definition die dieser Konvention voran gestellt ist, dient zur Erläuterung des Begriffs Cannabis:

  • Cannabis bezeichnet die Blüten oder Spitzen der Fruchtstände der Hanfpflanze. Ausgeschlossen sind die Hanfsamen und die Hanfblätter insofern die Blüten davon getrennt wurden.
  • Das Harz der Cannabispflanze in extrahierter Form, wie auch immer man es nennen mag
  • Cannabis Pflanze bezieht sich auf jede Gattung bzw. Sorte der Hanfpflanze.

 

Eine detailierte Auflistung und Einschätzung über Gesetze und Vertragstexte zu Cannabis und Hanfsamen finden sie hier.